[Liebesleben] Wie man in Deutschland einen Japaner heiratet
16. Dezember 2016Mein Mann ist Japaner. Ich bin Deutsche. Geheiratet haben wir in Deutschland. Wie das ganze behördliche Prozedere ablief und welche Unterlagen wir benötigten, erfahrt ihr in diesem Beitrag. Ich hoffe, dass es vielleicht für einige hilfreich ist, die ebenfalls in Deutschland einen Japaner heiraten möchten.
Bei dem ganzen Artikel ist natürlich zu bedenken, dass die eingeforderten Unterlagen und der Ablauf je nach Standesamt unterschiedlich sein kann – wir alle kennen die Arbeitsweise von Behörden 😉 – also seht es nur als Richtlinie und nicht als abschließende Aufzählung.
Vorab ein paar Hinweise zur Situation vor der Heirat, die am Ende dafür ausschlaggebend war, welche Unterlagen wir beim Standesamt vorlegen mussten. Wir haben also folgende Situation: eine in Deutschland lebende Deutsche und ein in Japan lebender Japaner wollen in Deutschland die Ehe schließen. Weder mein Mann noch ich waren schon einmal verheiratet, haben Kinder oder wurden adoptiert. Ist eines davon der Fall müssen natürlich weitere Unterlagen vorgelegt werden, wie Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden & Co.
Was wird von dem deutschen Staatsangehörigen benötigt?
Mein Part war eigentlich der Einfachste und recht zügig erledigt. Ich musste nur drei Dinge vorlegen:
a) Personalausweis
b) erweiterte Meldebescheinigung
c) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Den Personalausweis hatte ich logischerweise schon und die Meldebescheinigung gibt es bei uns eine Etage unter dem Standesamt. Die Abschrift aus dem Geburtenregister konnte ich auch ganz schnell besorgen, da ich in der Stadt, in der ich geboren bin, auch arbeitete und das Standesamt keine fünf Minuten von meinem Büro entfernt lag.
Was wird von dem japanischen Staatsangehörigen benötigt?
Mein Mann hatte dann die etwas schwierigere Aufgabe. Für ihn sah die Liste wie folgt aus:
a) notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses
b) Geburtsurkunde/Familienbuch mit Apostille
c) Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
d) Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille
e) Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Ich hatte erst einmal zu tun, das Ganze irgendwie auf Englisch/Japanisch zu übersetzen, damit mein Mann wusste, was ich von ihm möchte. Dabei hat mir die Seite der Deutschen Botschaft in Japan sehr geholfen, sowie eine gute japanische Freundin, die dann auch bei der Hochzeit unsere Dolmetscherin war. Gucken wir uns die Unterlagen also etwas genauer an.
a) notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses
Da mein Mann zur Anmeldung der Eheschließung nicht in Deutschland war, brauchte ich die Kopie seines Reisepasses. Diese musste auch noch beglaubigt sein, weswegen mein Mann die Deutsche Botschaft in Tokyo besuchte, um sich dort seinen Echtheitsstempel abzuholen. Als mein Mann in Deutschland ankam, mussten wir dann natürlich auch noch den Originalpass dem Standesbeamten vorlegen.
b) Geburtsurkunde mit Apostille
In Japan gibt es keine direkte Geburtsurkunde – das wird hier mit dem Familienbuch, dem 戸籍謄本 (こせきとうほん, Kosekitouhon) gehandhabt. Dort sind seine Eltern sowie Großeltern eingetragen, aber auch seine Geschwister und natürlich auch der aktuelle Familienstand. Nachdem mein Mann das von seiner örtlichen Behörde erhalten hatte, ging es weiter zum Ministry of Foreign Affairs in Tokyo, von denen es die Apostille gab.
c) Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
Das ist nichts anderes, als was wir in Deutschland auch erhalten – eine Bescheinigung der Meldebehörde über den Wohnort. Auf Japanisch nennt sich das 住民票 (じゅうみんひょう, Juuminhyou).
d) Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille
Das Ehefähigkeitszeugnis, Japanisch 婚姻要件具備証明書, bestätigt sozusagen, dass der japanische Staatsangehörige fähig ist, mit dem anderen Staatsangehörigen die Ehe einzugehen – also dass er nicht verheiratet ist. Mein Standesbeamter bestand darauf, dass auf diesem Zertifikat neben den Daten meines Mannes zumindest mein Name und meine Staatsangehörigkeit stehen. Ich habe meinem Mann dafür die Kopie meiner Geburtsurkunde sowie meines Passes mitgeschickt. Auch hier musste noch eine Apostille drauf.
e) Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Da mein Mann ja zur Anmeldung der Eheschließung nicht in Deutschland war, habe ich die Amtsgänge allein erledigt. Für die Anmeldung brauchte ich seine Vollmacht, wofür ich vom Standesamt ein extra Formular bekommen habe. Natürlich auf Deutsch. Ich habe es ihm dann weitestgehend auf Englisch übersetzt. Dazu zählen auch Fragen über die Namensführung nach der Eheschließung, vorherige Ehen/Scheidungen, leibliche Kinder und mehr. Mein Mann hat es dann ausgefüllt und mir mit den anderen Unterlagen zurück geschickt.
Übersetzung der Unterlagen
Natürlich waren die Dokumente, die ich von meinem Mann bekommen habe, alle auf Japanisch. Diese mussten nun von einem gerichtlich anerkannten Übersetzer auf Deutsch übersetzt werden. Da war ich wieder dran und habe im Internet gesucht. Es gibt einige Listen dafür im Internet und auch einige für Japanisch, die sich natürlich sehr gut bezahlen lassen. Mein erstes Angebot für die 4 Seiten Dokumente lag bei 400 Euro. Das war natürlich ziemlich heftig. Am Ende landete ich bei Interna Übersetzungen, von denen ich die Übersetzungen recht zügig für 160 Euro + Versandkosten erhielt. Kann ich also nur weiterempfehlen.
Der Ablauf beim Standesamt
Mein Mann und ich haben uns während meiner Japanreise Mitte Januar 2016 verlobt. Exakt sechs Monate später wollten wir heiraten. So ging es gleich nach meiner Rückkehr nach Deutschland zum Standesamt zu einem Beratungsgespräch. Mein Standesbeamter fand die Zeit von sechs Monaten sehr knapp und machte mir nicht viel Hoffnung, dass wir es schaffen bis dahin alle Unterlagen zusammen zu bekommen. Er selbst hatte allerdings auch noch keine Erfahrungen mit Auslandsbezug aus Japan. Trotzdem war er so nett und hat uns unseren Wunschtermin im Kalender zumindest vorerst mit Bleistift reserviert.
Alle Unterlagen inkl. Übersetzungen hatten wir dann im April zusammen und nachdem er alles geprüft und nochmal Rücksprache mit dem Amtsgericht gehalten hatte – bei manchen Ländern müssen die Unterlagen dort geprüft werden; bei Japan zum Glück nicht – stand es endlich fest: wir dürfen heiraten! Die Anmeldung zur Eheschließung war vollbracht. Somit konnten wir endlich den ganzen Rest organisieren: Einladungen schreiben, Essen bestellen, Friseur-Termin fest machen und so weiter.
Nachdem mein Mann dann zwei Tage vor der Hochzeit nach Deutschland gekommen ist, ging es am Freitagmorgen erst einmal zum kurzen Gespräch zum Standesamt, wo Sachen wie Passkopie gemacht wurden sind. Der Rest war dann am nächsten Tag mit Dolmetscherin. Diese musste zum Glück nicht gerichtlich bestellt sein, sondern durfte auch eine Freundin sein, die beiden Sprachen mächtig ist. Wie dann der Hochzeitstag ablief, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Das war’s. Ich hoffe, dass ich ein paar Informationen zusammen tragen konnte und es vielleicht für ein paar deutsch-japanische Pärchen hilfreich ist.
Weitere Artikel zum Thema Liebensleben werden in den nächsten Monaten folgen (^_^)
→ Unsere deutsch-japanische Hochzeit
→ Unsere Hochzeit – die Details
→ Wie ich meinen japanischen Mann kennen lernte
→ Fernbeziehung zwischen Deutschland und Japan
→ Artikelübersicht: Liebesleben
Ein toller Bericht, danke dafür.
Sehr hilfreich danke ; (
Ganz toll danke. Sie haben mir sehr geholfen.
Von mir auch ein Dankeschön für all die Informationen.
Eine Frage hätte ich dazu: Welche der Dokumente sind denn zu übersetzen? Nur die, auf denen alles auf japanisch steht oder auch die (englischen?) Apostille?
Vielen Dank!
Es freut mich, wenn dir mein Artikel weiter helfen konnte.
Wir mussten nur die japanischen Dokumente übersetzen lassen. Für die Apostillen war keine Übersetzung notwendig, da diese ja auf Englisch ausgestellt und leicht verständlich sind.
Hallo Yoko, vielen Dank für deine Informationen.
Eine Sache hat mich aber etwas verwundert. Du hast geschrieben:
“Mein Standesbeamter fand die Zeit von sechs Monaten sehr knapp und machte mir nicht viel Hoffnung, dass wir es schaffen bis dahin alle Unterlagen zusammen zu bekommen. Er selbst hatte allerdings auch noch keine Erfahrungen mit Auslandsbezug aus Japan.”
Wieso hat das dein Standesbeamter gesagt? Mein Partner und ich haben 2018 in Deutschland geheiratet. Im März 2018 habe ich von meinen Standesamt die Liste der notwendigen Dokumente erhalten. Im Mai 2018 sind wir gemeinsam (ist extra aus Japan angereist + paar Tage Urlaub) auf dem Standesamt gewesen und habe die Eheschließung angemeldet. Geheiratet haben wir dann im Oktober 2018 – auf einem total anderen Standesamt.
Sowohl mein Mann als auch ich hatten die notwendigen Dokumente mit Apostille und Übersetzungen innerhalb von 2 Wochen zusammengetragen. Daher wundert es mich, dass das dein Standesbeamter so extrem ausgedrückt hat.
Bei 6 Wochen hätte ich ich ihm wohl eher zu gestimmt.
Die Antwort steht eigentlich schon mit da: “Er selbst hatte allerdings auch noch keine Erfahrungen mit Auslandsbezug aus Japan.”
Das war ja die Aussage bei einem unserer ersten Termine. Bei vielen Ländern ist es wohl so, dass Unterlagen noch bei Gericht zur Prüfung eingereicht werden müssen und das hatte bei ihm schon mal mehrere Monate gedauert. Da musste er sich erst noch informieren bzw. fiel die Entscheidung dann aufgrund der Unterlagen, die wir eingereicht haben. Ehefähigkeitszeugnisse sind ja von Land zu Land anders. Zum Glück ist es bei Japan nicht nötig gewesen, über das Gericht zu gehen – deshalb ging es schneller.
Vielen Dank für diesen Artikel er hat mir bei einigen Sachen Sicherheit gegeben und auch weitergeholfen. Jedoch gibt es eine Sache bei der ich mir nach wie vor nicht sicher bin. Braucht, in meinem Fall, meine Verlobte ein besonderes Visum zur Einreise oder reicht dafür das normale Touristen Visum für Deutschland? Ich freue mich auf deine Antwort und hoffe du kannst mir dabei weiterhelfen. LG
Hallo!
Das kommt ein wenig darauf an, wie es danach weiter gehen soll.
Kommt deine Verlobte nur zur Heirat und reist dann wieder aus (wie mein Mann)? Dann reicht das Touristenvisum.
Kommt sie zur Heirat und will im Anschluss in Deutschland bleiben? Dann solltest du dich mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen und fragen, was sie verlangen, da dort dann die nach der Eheschließung die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Es kann sein, dass die Beamten dort wollen, dass sie mit einem “Visum zur Eheschließung” o.ä. einreist. Aber wie gesagt, da am besten nachfragen. Alle Angaben natürlich ohne Gewähr.
Danke, sehr hilfreich. Konnten die Unterlagen innerhalb weniger Tage in Japan besorgen. Hoffentlich wird unsere Standesbeamte damit zufrieden sein.
Ich drück euch die Daumen (^^)b
Vielen Dank!
Sehr schöner Bericht.
Selbst bin ich in ähnlicher Situation obwohl schon einige viele Jahre älter.
Aber Alter schützt vor Liebe nicht.
Meine Freundin aus Japan und ich möchten gerne bald heiraten und in erstmal in Deutschland leben.
Da wir beide mehr schlecht als recht die Sprache des anderen sprechen ist die Sache nicht ganz so einfach.
Hättest du vielleicht zu dem Artikel eine kurze japanische Übersetzung zu Hand? Ich versuche irgendwie kurz und knapp in Stichworten zu schildern was meine Freundin in Japan genau tun muß, bevor wir in Deutschland heiraten können.
Die Sache mit der Aufenthaltsbescheinigung, habe ich leider auch nicht ganz verstanden. Wir haben noch nie eine besondere Aufenthaltsbescheinigung benötigt, da wir nie länger als drei Monate im jeweiligen Land des anderen zugebracht haben. Wo bekommt Sie das Dokument denn her?
Ich hätte eher erwartet das sie sich wenn sie nach Deutschland kommt in Japan ordentlich abmelden muss. Aber alle diese Dinge konnte ich noch nicht genau recherchieren.
Ich hoffe das ich irgendwann alle Informationen zusammen habe.
Solange werden wir wie Ihr auch eine Beziehung auf Distanz führen müssen.
Zumindest konnte ich auf diesem Weg schon viel von der Schönheit Japans, vorallem aber von den Menschen und Ihrer Gesellschaft erleben. Ich wäre ehrlich gesagt lieber zuerst nach Japan gezogen!
Hier wird es immer bekoppter. Aber eine muß leider bis zur Rente das Geld verdienen.
Vielleicht hast du ja mal Zeit und Lust dann würde ich mich über eine Nachricht sehr freuen.
Weiterhin viel Spass mit deiner sehr schönen Internetseite!
LG. Udo
Hallo und herzlichen Glückwunsch. Zu deinen Fragen:
1) Eine japanische Übersetzung habe ich nicht, aber du könntest den Artikel-Link mal in den Google Übersetzer werfen und deine Freundin kann schauen, wie sinnvoll die Übersetzung ist. Aber auch so habe ich die japanischen Bezeichnungen der Unterlagen mit im Artikel drin.
2) Ob sie eine Aufenthaltserlaubnis brauch (wenn sie in Deutschland bleiben will definitiv), stellt diese vor der Einreise die deutsche Botschaft in Japan aus. Nach der Einreise ist die Ausländerbehörde des Wohnortes zuständig. Ich empfehle immer, sich bereits vorab dort mit den Mitarbeitern in Verbindung zu setzen und zu Fragen, wie der Ablauf vor Ort ist, da die Behörden auch recht unterschiedlich handeln.
Hallo Yuko,
danke für deinen ausführlichen Erläuterungen. Ich werde demnächst euch meine japanische Frau heiraten und hätte das zwei Fragen, die mir nicht ganz klar sind. Das ganze Dokumente-Wirrwarr ist bereits erledigt.
1. Visum
Meine Freundin reist mir ihrer Familie nur für die Heirat nach Deutschland und machen ein paar Tage danach noch Urlaub.
Braucht meine Freundin für die Heirat ein bestimmtes Visum (z.B. Visum zur Eingehung der Ehe) oder reicht das normale Touristen-Visum.
Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass wenn man auch nur zur Heirat nach Deutschland kommt, ein spezielles Visum benötigt.
2. Namensrecht
Wie habt ihr das mit dem Namensrecht geregelt. Ist jeder in seinem Namesrecht geblieben oder ist einer von euch gewechselt.
Herzlichen Dank
Tora-Tora
Hallo,
ich kann dir natürlich nur sagen, wie es bei uns war und die keine verbindlichen Auskünfte geben.
1.) Mein Mann ist nur mit dem Touri-Visum eingereist und das war kein Problem. Wenn du es aber genauer wissen möchtest (vll. hat sich an der Rechtslage ja auch in den letzten Jahren was geändert), kannst du ja mal bei der japanischen Botschaft nachfragen.
2.) Oh je, das weiß ich gar nicht mehr so genau. Ich glaube, jeder ist in seinem eigenen geblieben. Ich habe einen Nachnamen angenommen und er seinen behalten.
Hallo Yoko!
vielen Dank erst mal für all die Einblicke und Tipps. In Bezug aufs Heiraten gehört dieser Blog und vA dieser Artikel vermutlich zu meinen Top-3 effizientesten Informationsquellen, die ich im Laufe meiner kompletten, mehrmonatigen Recherche entdeckt habe. Ohne diese detaillierten Einblicke wäre ich wohl schon oft auf falsche bürokratische Fährten geleitet worden, da ich leider sowohl beim Standesamt als auch bei der Ausländerbehörde alles ander als gut beraten werde -_-
Und das bringt mich auch schon zu meiner Frage. Leider laufen die Dinge bei mir und meiner japanischen Verlobten nicht ganz so smooth und es ist ein ziemlicher Kampf mit den Behörden. Der Punkt, der mich zZ am meisten interessiert ist: Wie sieht es nach der Hochzeit aus? Benötigt der japanische Partner nach der Hochzeit schon Deutschkenntnisse (A1 wurde mir gesagt), um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen? Ich glaube aber eben auch schon gegenteiliges gelesen zu haben. Wie war das bei euch so?
Es würde mich echt freuen, wenn du deine Erfahrungen diesbezüglich mit mir (uns) teilen könntest =)
Beste Grüße
Alex
Hallo Alex,
es freut mich, dass die mein Blog schon weiterhelfen konnte.
Zu deiner Frage kann ich keine persönlichen Erfahrungen wiedergeben, da mein Mann nie in Deutschland gelebt hat und daher auch keine Aufenthaltserlaubnis brauchte. Er kann auch kein Deutsch. Soweit ich weiß (Angaben ohne Gewähr) ist der Entscheidungsspielraum da von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde recht groß – manche entscheiden so und manche so. Von meiner früheren Arbeit kenne ich es so, dass, wenn kein A1 vorliegt, die Aufenthaltserlaubnis erst nur für einen kurzen Zeitraum erteilt wird – für 6 bis 12 Monate – damit ein Deutsch-Kurs begonnen/abgeschlossen werden kann. Bei manchen Visa-Verfahren wurde aber auch darauf bestanden, dass der Partner vor Einreise das Zertifikat bereits besitzt. Am Ende kann dir da wirklich nur die zuständige Ausländerbehörde weiterhelfen, denn diese entscheidet.
Vielen Dank! Sehr informativ und hilfreich!
Vielen Dank Yoko,
dank deiner Hilfe haben meine Frau und ich dieses Jahr in Deutschland geheiratet.
Ich wünsche dir alles Gute.
Liebe Grüße
Aaron
Herzlichen Glückwunsch! ♡
Das freut mich zu hören!
Danke für die Infos! Mein erstes Angebot für die Übersetzungen liegt bei 498€ LOL da müssen wir wohl weiterschauen. Muss wahrscheinlich auch noch beglaubigt sein…?
LG
[…] Beitrag zu dem Thema von Yoko Lost in Japan […]