[Liebesleben] Wie man in Deutschland einen Japaner heiratet

[Liebesleben] Wie man in Deutschland einen Japaner heiratet

16. Dezember 2016 22 Von yoko_kudo90

Mein Mann ist Japaner. Ich bin Deutsche. Geheiratet haben wir in Deutschland. Wie das ganze behördliche Prozedere ablief und welche Unterlagen wir benötigten, erfahrt ihr in diesem Beitrag. Ich hoffe, dass es vielleicht für einige hilfreich ist, die ebenfalls in Deutschland einen Japaner heiraten möchten.

Bei dem ganzen Artikel ist natürlich zu bedenken, dass die eingeforderten Unterlagen und der Ablauf je nach Standesamt unterschiedlich sein kann – wir alle kennen die Arbeitsweise von Behörden 😉 – also seht es nur als Richtlinie und nicht als abschließende Aufzählung.

Vorab ein paar Hinweise zur Situation vor der Heirat, die am Ende dafür ausschlaggebend war, welche Unterlagen wir beim Standesamt vorlegen mussten. Wir haben also folgende Situation: eine in Deutschland lebende Deutsche und ein in Japan lebender Japaner wollen in Deutschland die Ehe schließen. Weder mein Mann noch ich waren schon einmal verheiratet, haben Kinder oder wurden adoptiert. Ist eines davon der Fall müssen natürlich weitere Unterlagen vorgelegt werden, wie Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden & Co.

Was wird von dem deutschen Staatsangehörigen benötigt?

Mein Part war eigentlich der Einfachste und recht zügig erledigt. Ich musste nur drei Dinge vorlegen:

a) Personalausweis
b) erweiterte Meldebescheinigung
c) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Den Personalausweis hatte ich logischerweise schon und die Meldebescheinigung gibt es bei uns eine Etage unter dem Standesamt. Die Abschrift aus dem Geburtenregister konnte ich auch ganz schnell besorgen, da ich in der Stadt, in der ich geboren bin, auch arbeitete und das Standesamt keine fünf Minuten von meinem Büro entfernt lag.

Was wird von dem japanischen Staatsangehörigen benötigt?

Heiraten in Deutschland

Apostille aus Japan

Mein Mann hatte dann die etwas schwierigere Aufgabe. Für ihn sah die Liste wie folgt aus:

a) notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses
b) Geburtsurkunde/Familienbuch mit Apostille
c) Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
d) Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille
e) Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Ich hatte erst einmal zu tun, das Ganze irgendwie auf Englisch/Japanisch zu übersetzen, damit mein Mann wusste, was ich von ihm möchte. Dabei hat mir die Seite der Deutschen Botschaft in Japan sehr geholfen, sowie eine gute japanische Freundin, die dann auch bei der Hochzeit unsere Dolmetscherin war. Gucken wir uns die Unterlagen also etwas genauer an.

a) notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses

Da mein Mann zur Anmeldung der Eheschließung nicht in Deutschland war, brauchte ich die Kopie seines Reisepasses. Diese musste auch noch beglaubigt sein, weswegen mein Mann die Deutsche Botschaft in Tokyo besuchte, um sich dort seinen Echtheitsstempel abzuholen. Als mein Mann in Deutschland ankam, mussten wir dann natürlich auch noch den Originalpass dem Standesbeamten vorlegen.

Heiraten in Deutschland

Stempel der Deutschen Botschaft in Tokyo – Kostenpunkt 10 Euro.

b) Geburtsurkunde mit Apostille

In Japan gibt es keine direkte Geburtsurkunde – das wird hier mit dem Familienbuch, dem 戸籍謄本 (こせきとうほん, Kosekitouhon) gehandhabt. Dort sind seine Eltern sowie Großeltern eingetragen, aber auch seine Geschwister und natürlich auch der aktuelle Familienstand. Nachdem mein Mann das von seiner örtlichen Behörde erhalten hatte, ging es weiter zum Ministry of Foreign Affairs in Tokyo, von denen es die Apostille gab.

c) Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Das ist nichts anderes, als was wir in Deutschland auch erhalten – eine Bescheinigung der Meldebehörde über den Wohnort. Auf Japanisch nennt sich das 住民票 (じゅうみんひょう, Juuminhyou).

d) Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille
Heiraten in Deutschland

Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis, Japanisch 婚姻要件具備証明書, bestätigt sozusagen, dass der japanische Staatsangehörige fähig ist, mit dem anderen Staatsangehörigen die Ehe einzugehen – also dass er nicht verheiratet ist. Mein Standesbeamter bestand darauf, dass auf diesem Zertifikat neben den Daten meines Mannes zumindest mein Name und meine Staatsangehörigkeit stehen. Ich habe meinem Mann dafür die Kopie meiner Geburtsurkunde sowie meines Passes mitgeschickt. Auch hier musste noch eine Apostille drauf.

e) Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Da mein Mann ja zur Anmeldung der Eheschließung nicht in Deutschland war, habe ich die Amtsgänge allein erledigt. Für die Anmeldung brauchte ich seine Vollmacht, wofür ich vom Standesamt ein extra Formular bekommen habe. Natürlich auf Deutsch. Ich habe es ihm dann weitestgehend auf Englisch übersetzt. Dazu zählen auch Fragen über die Namensführung nach der Eheschließung, vorherige Ehen/Scheidungen, leibliche Kinder und mehr. Mein Mann hat es dann ausgefüllt und mir mit den anderen Unterlagen zurück geschickt.

Übersetzung der Unterlagen

Natürlich waren die Dokumente, die ich von meinem Mann bekommen habe, alle auf Japanisch. Diese mussten nun von einem gerichtlich anerkannten Übersetzer auf Deutsch übersetzt werden. Da war ich wieder dran und habe im Internet gesucht. Es gibt einige Listen dafür im Internet und auch einige für Japanisch, die sich natürlich sehr gut bezahlen lassen. Mein erstes Angebot für die 4 Seiten Dokumente lag bei 400 Euro. Das war natürlich ziemlich heftig. Am Ende landete ich bei Interna Übersetzungen, von denen ich die Übersetzungen recht zügig für 160 Euro + Versandkosten erhielt. Kann ich also nur weiterempfehlen.

Der Ablauf beim Standesamt

Mein Mann und ich haben uns während meiner Japanreise Mitte Januar 2016 verlobt. Exakt sechs Monate später wollten wir heiraten. So ging es gleich nach meiner Rückkehr nach Deutschland zum Standesamt zu einem Beratungsgespräch. Mein Standesbeamter fand die Zeit von sechs Monaten sehr knapp und machte mir nicht viel Hoffnung, dass wir es schaffen bis dahin alle Unterlagen zusammen zu bekommen. Er selbst hatte allerdings auch noch keine Erfahrungen mit Auslandsbezug aus Japan. Trotzdem war er so nett und hat uns unseren Wunschtermin im Kalender zumindest vorerst mit Bleistift reserviert.

Alle Unterlagen inkl. Übersetzungen hatten wir dann im April zusammen und nachdem er alles geprüft und nochmal Rücksprache mit dem Amtsgericht gehalten hatte – bei manchen Ländern müssen die Unterlagen dort geprüft werden; bei Japan zum Glück nicht – stand es endlich fest: wir dürfen heiraten! Die Anmeldung zur Eheschließung war vollbracht. Somit konnten wir endlich den ganzen Rest organisieren: Einladungen schreiben, Essen bestellen, Friseur-Termin fest machen und so weiter.

Nachdem mein Mann dann zwei Tage vor der Hochzeit nach Deutschland gekommen ist, ging es am Freitagmorgen erst einmal zum kurzen Gespräch zum Standesamt, wo Sachen wie Passkopie gemacht wurden sind. Der Rest war dann am nächsten Tag mit Dolmetscherin. Diese musste zum Glück nicht gerichtlich bestellt sein, sondern durfte auch eine Freundin sein, die beiden Sprachen mächtig ist. Wie dann der Hochzeitstag ablief, erfahrt ihr in diesem Artikel.


Das war’s. Ich hoffe, dass ich ein paar Informationen zusammen tragen konnte und es vielleicht für ein paar deutsch-japanische Pärchen hilfreich ist.

Weitere Artikel zum Thema Liebensleben werden in den nächsten Monaten folgen (^_^)
Unsere deutsch-japanische Hochzeit
Unsere Hochzeit – die Details
→ Wie ich meinen japanischen Mann kennen lernte
→ Fernbeziehung zwischen Deutschland und Japan
→ Artikelübersicht: Liebesleben